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Alt 27.10.2010, 17:42
Threadersteller
The_one1990
 
Ausrufezeichen

Melango.de Betrug und Abzocke? Wie kann man es kündigen?



hey Leute

ich habe mich bei Melango.de angemäldet und nach 10 tagen kamm eine rechnung von 285,60€

Ich habe schon ein Fax in die geschickt "wiederufrecht" Zurück kam
"" Ist der kunde Unternehmer (§ 14 BGB ), so hatt er kein wiederrufs- und Rückgaberechte gem. § 312d BGB i. V. §§ 355, 356 BGB.

ich habe viel im internet gelessen aber nicht viel gefunden und net verstanden..

gestern kamm ein Brief "Letzte AußerGerichtliche Mahnung....
........
...............
.................. eine Kopie solcher Urteile, ....... Urteile.Melango.de Zusammengestehlt

so könnt ihr mir helfen :S ?

ob ich das zahlen soll oder nicht ?


Mfg Sascha
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Alt 28.10.2010, 18:07
Benutzerbild von NeXT
NeXT
 
Standard

Das dürfte alles sagen...

]


Mir persönlich wars schon klar als ich die billige Shopseite gesehen hab


Leute...
liest euch Erfahrungsberichte durch bevor ihr bei irgendwo bestellt

Geändert von NeXT (28.10.2010 um 18:15 Uhr).
 
Alt 28.10.2010, 18:25
Benutzerbild von Kuewalda
Kuewalda
 
Standard

kann ich auch immer nur zu raten.. hatte bis jetzt immer glück... außerdem versuche am besten immer bei bekannten und seriösen firmen zu bestellen ( hardwareversand,amazon,mindfactory etc.)
 
Alt 28.10.2010, 18:56
Benutzerbild von LeahCim
LeahCim
 
Standard

Ich hoffe du hast nen Rechtsschtz...wenn ja, dann einfach zum Anwalt, die Anzeige wegen Verdacht einer Betrugsstraftat nach den §§ 263 ff. StGB.Betrug beim Betrugsdezernat Chemnitz erwähnen, und den Dingen seinen Lauf lasen!
 
Alt 28.10.2010, 21:17
Benutzerbild von ChiefAlex
ChiefAlex
 
Standard

Sieht doch nach der typischen Abzocke mit Abmahnungen aus...auch wenn es meist Ebay-Verkäufer trifft.
Ein Anwalt kann dir da sicher am besten helfen.
 
Alt 09.11.2010, 20:35
Threadersteller
The_one1990
 
Standard

danke

allso soll ich jetzt zahlen ? :S
 
Alt 09.11.2010, 20:44
BitGNU
 
Standard

Zitat:
Zitat von The_one1990 Beitrag anzeigen
danke

allso soll ich jetzt zahlen ? :S
Nein, erstmal zahlst du garnicht. Ist das Geld erstmal weg, siehst du das nie wieder.

Ich weiß nicht wie die Urteile da zu Stande gekommen sind, aber das sieht mir doch sehr nach einer gezielten Einschüchterung aus. Ich würde diese Urteile erstmal nicht für voll nehmen.

Ich glaube nicht dass diese Masche, also anfallende Gebühren im kleingedruckten bei einer Anmeldung, auf einer rechtlichen Grundlage basiert. Aufjedenfall einen Anwalt kontaktieren und die ganze Sache prüfen lassen.
Zahlen kannst du am Ende immer noch.

Geändert von BitGNU (09.11.2010 um 20:49 Uhr).
 
Alt 09.11.2010, 20:47
Threadersteller
The_one1990
 
Standard

die anmelde gebür hatt in den AGB

ich habe kein anwalt :S

Geändert von The_one1990 (09.11.2010 um 20:52 Uhr).
 
Alt 09.11.2010, 20:53
BitGNU
 
Standard

Zitat:
Zitat von The_one1990 Beitrag anzeigen
ich habe kein anwalt :S
Der klingelt auch nicht an deiner Tür und fragt ob er helfen kann !
Den musst du dir schon suchen, einfach mal nach Kanzleien in deiner Umgebung googlen oder die Gelbeseiten aufschlagen.

Mal eine andere Frage. Ich habe gelesen man kann sich da nur anmelden wenn man Unternehmer ist. Bist du überhaupt einer? Also: hast du ein angemeldetes Unternehmen mit Gewerbeschein?

Ich würde mich auch mal hier schlau machen:
]
]

Geändert von BitGNU (09.11.2010 um 21:06 Uhr).
 
Alt 26.10.2011, 11:02
phimue
 
Standard

Hier gibt es nur einen Tipp: Nicht zahlen!!!!


Das ist nicht wirklich seriös und darauf angelegt, wenig bis null Nutzen für sehr viel Geld zu bieten. Die facebook-Gruppe "Melango Abzocke" legt dafür beredtes Zeugnis ab!

Hier gibt es in den Dokumenten zahlreiche Anleitungen, wie man sich wehren kann und sollte.

Zu den Anzeigen für Abofallen auf facebook und google für mel ango:

Ich denke, das Bewusstsein bei den Seitenbetreibern ist noch nicht so weit, diese mit Pornos gleich zu stellen. Aber nur wenn man sich auf den Portalen auch der Beschwerdemöglichkeiten bedient, wird man Erfolg haben. Man muss im Kampf gegen Abzocker den Portal-Betreibern einfach lästig wie Schmeißfliegen werden!

Ich recherchiere als freier Journalist seit einigen Monaten hinter der Chemnitzer Veranstaltung hinterher und denke, das Problem der Abofallen ist bei der Justiz gut aufgehoben, aber sie ist mit ihrem rechtlichen Instrumentarium eben manchmal etwas eingeschränkt, auf den kriminellen Zeitgeist zu reagieren.

Als goldener Tipp:

Grundsätzlich per Email sofort nach einer versehentlichen Anmeldung Widerspruch einlegen. Wer bei support@melenago nicht landen kann, sollte es mit support @ gewerbekunden-marktplatz(.)de versuchen, diese Mails kommen eigentlich immer an.

Danach einfach die Füße hochlegen oder in der facebook-Gruppe schauen, was man sonst noch so alles veranstalten kann.

Aktuell sei bei google auf die Annoncen für grosshandel-meyer und viktor-grosshandel hingewiesen, dreimal darf man raten, wo man da landet!

Wer will, darf mich auch kontaktieren!
 
Alt 26.10.2011, 20:49
Ninjascroll
 
Standard

Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 3 Überraschende Klauseln
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, daß der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

Quelle: ]

Dies sollte hier zutreffen, also such dir nen Anwalt
 
Alt 05.01.2012, 14:21
miccal
 
Standard

Ich bin auch da reingeraten hab mich gestern da angemeldet und heute dann mit großem entsetzen gesehen das es kostenpflichtig ist.
Jedoch bin ich 16 Jahre alt (bei der Anmeldung wird ja nicht nach dem Alter gefragt) .Was soll ich jetzt tun?
Am besten ohne Anwalt.
 
Alt 05.01.2012, 15:01
BitGNU
 
Standard

Zitat:
Zitat von miccal Beitrag anzeigen
Ich bin auch da reingeraten hab mich gestern da angemeldet und heute dann mit großem entsetzen gesehen das es kostenpflichtig ist.
Jedoch bin ich 16 Jahre alt (bei der Anmeldung wird ja nicht nach dem Alter gefragt) .Was soll ich jetzt tun?
Am besten ohne Anwalt.
Im Taschengeld-§ ($110 BGB) ist geregelt, dass Leute unter 18 Jahre nur Verträge im Rahmen ihres Taschengeldes abschließen dürfen. Und die über 200 Euro von Melango.de sind alles andere als im Rahmen und daher schwebend unwirksam bis deine Eltern einen Vertragsabschluss ggf. zustimmen würden.

Schreib Melango.de eine Email mit Widerspruch das du nicht voll geschäftsfähig bist und deine Eltern dem Vertrag nicht zustimmen. Das ganze ausgedrückt, unterschrieben im PDF Format an:

support@melenago(.)de
support @ gewerbekunden-marktplatz(.)de

Die Email nicht löschen und keine Antwort erwarten. Wahrscheinlich werden die Leute dort noch versuchen dich mit Gerichtsurteilen oder Androhung einer Anzeige einzuschüchtern. Dir kann nichts passieren, also Füße hochlegen.
Alle kommenden Mahnungen, Inkassobriefe etc. beiseite legen und den gerichtlichen Mahnbescheid abwarten. Wenn der kommt, dort "Widerspruch einlegen" ankreuzen und als Begründung angeben, dass du nicht voll geschäftsfähig bist und deine Eltern einen Vertrag nicht zustimmen.

Danach wirst du nie wieder etwas von denen hören. Bis dahin solltest du dir ein dickes Fell zulegen und die Drohungen von Melango.de belächeln.
Folgende User haben sich für den guten Beitrag bedankt:
 
Alt 05.01.2012, 18:38
miccal
 
Standard

was nun


melango ist unter denangegebenen eMali adressen nicht mehr erreichbar
da kommt nur so eine mail an mich was jetzt??
Delivery to the following recipient failed permanently:

]

Technical details of permanent failure:
Google tried to deliver your message, but it was rejected by the recipient domain. We recommend contacting the other email provider for further information about the cause of this error. The error that the other server returned was: 550 550 5.1.1 < ]>: Recipient address rejected: User unknown in virtual alias table (state 14).
 
Alt 06.01.2012, 03:06
BitGNU
 
Standard

Zitat:
Zitat von miccal Beitrag anzeigen
melango ist unter denangegebenen eMali adressen nicht mehr erreichbar
da kommt nur so eine mail an mich was jetzt??
Delivery to the following recipient failed permanently:

]
Kein Wunder. Die haben schlicht keine Lust sich Wiederrufe für eh nicht rechtsmäßige Verträge anzusehen. Geht es auch unter support@melenago(.)de nicht? Wenn das nicht funktioniert, schick denen deinen Wiederruf per Einschreiben (Quittung aufheben ! ) an:

Melango.de GmbH
12. Obergeschoss
Neefestraße 88
09116 Chemnitz
Bundesrepublik Deutschland

Ich gehe zwar davon aus, dass die auch das nicht beantworten werden oder besser noch, gar nicht erst annehmen, du hast dann aber zumindest alles getan was in deinen Möglichkeiten liegt.

Du wirst spätestens ab dem Wiederruf des gerichtlichen Mahnbescheides nie mehr etwas von denen hören. Wäre ja auch zwecklos. Ich spinne jetzt mal weiter: Sollte es zu einem gerichtlichen Prozess kommen - who cares? Du bist minderjährig und durftest den Vertrag nicht abschließen. Daran ändert melango.de auch vor Gericht nichts (das wissen die auch ).
Die haben ganz bewusst die Altersprüfung nicht auf der Webseite. Es könnte ja sein das du dich bis zum gerichtlichen Mahnbescheid von Drohungen und Inkasso einschüchtern lässt und doch bezahlst. Genau so funktioniert deren System. Es gibt hunderte die wissen das es Abzocke ist und sich trotzdem von Inkasso etc. einschüchtern lassen in der Hoffnung, wenn sie bezahlen das der "Terror" (jede 2. Woche einen Brief im Briefkasten) dann aufhört.

Geändert von BitGNU (06.01.2012 um 03:19 Uhr).
 
Alt 06.01.2012, 09:30
trethupe
 
Standard

da man getrost davon ausgehen kann, dass die einschreiben nicht annehmen, sollte man es als einwurfeinschreiben schicken.
 
Alt 06.01.2012, 09:45
miccal
 
Daumen hoch

Danke


Ich danke euch Leute ich finde das richtig toll und anständig von euch das ihr mir helfen wollt. Gut zu wissen das es noch gute Menschen gibt
 
Alt 08.01.2012, 17:27
sts
 
Standard

Ich bin auch drauf Reingefallen


Hallo zusammen

ich bin auch auf die melango masche reingefallen.
ich habe ein kleines gewerbe und mir nichts böses dabei gedacht. jetzt habe ich auch die besagte rechnung i.h.v. ca. 290,00 € da.

was soll man nun tun?
das diese Firma nicht berauschend ist habe ich nun mittlerweile rausgefunden.

habt ihr keine Rechhung bezahlt?
seid ihr zum anwalt?
wie sieht der richtige wiederruf aus?

währe super wenn mir jemand weiterhelfen könnte

Geändert von sts (08.01.2012 um 17:43 Uhr). Grund: ich habe auch eine email mit wiederspruch an melango geschickt. antwort geht nur per telefon. ergebnis: man kann nicht zurück
 
Alt 08.01.2012, 18:28
Benutzerbild von eraser4400
eraser4400
 
Standard

Alles was du wissen musst, steht bereits in diesem Thread !

Kurz zusammengefasst:

1. Nicht zahlen.
2. Vertragsabschluss widerrufen per Einwurfeinschreiben
3. Erst reagieren wenn gerichtl. Mahnbescheid im Briefkasten (Widerspruch einlegen)
4. Dieser wird nicht kommen da die ausstellende Partei dafür in Vorleistung gehen müßte und diese ist abhäng. vom gegenständl. Streitwert (das ist übr. der wahre Grund warum da nix passiert die wollen ja Geld verdienen und nicht ausgeben)
5. NICHT ZAHLEN !!!
 
Alt 08.01.2012, 19:21
sts
 
Standard

hallo eraser 4404

wie schaut denn ein wiederrufungsschreiben/
kündigungsschreiben aus? hasu du eine vorlage bzw. was würdest du wie schreiben????????

danke
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