Mit dem hier genannten "Hash" ist eine Prüfsumme oder Sigantur (z.B. md5 oder SHA) gemeint.
Eine Prüfsumme kann bereits im Archiv entahlten sein, damit nach dem extrahieren festgestellt werden kann, ob der Vorgang erfolgreich war. Sie kann aber auch nachträglich vom Archiv oder enthaltenen Daten generiert werden.
Ziel ist es, nicht den gesamten Film mit einem Original vergleichen zu müssen und unabhängig von Dateinamen oder Kompression eine bestimmte Datei zu erkennen.
Meiner Meinung nach kann man nicht mit vollkommener Sicherheit sagen, ob es sich bei der Datei in einem Archiv um eine bestimmte Datei handelt, denn:
- Die Prüfsummen können auf verschiedene Dateien passen. selbst wenn eine passt, könnte die Datei trotzdem eine andere als die vermutete sein.
- Der Film könnte anders Kodiert (Codecs, Auflösung, Bitrate, Logoeinblendung & sonstige Filter) oder gekürzt sein und dadurch wäre es dem Suchenden unmöglich eine passende Prüfsumme zu besitzen.
- Wie gesagt kann es sich um ein Archiv über/mit mehreren Dateien handeln, wodurch die Prüfsummenbildung oder der Vergleich erschwert würde.
Die Verschlüsselung über gewöhnliche Archivierungssoftware halte ich aber für leicht crackbar. Diese bietet vermutlich keine Sicherheit.
Man kann also anhand der Prüfsumme nur vermuten. Es ist aber ein fundierte Vermutung, dennoch könnte es sein, dass jemand dabei zu unrecht verdächtigt wird, daher fände ich es unverantwortlich wenn ein Staatsanwalt deswegen Maßnahmen anordnet.
Ich muss allerdings darauf hinweisen, dass Staatsanwälte dazu neigen können, trotz dieser Bedenken, Maßnahmen anzuordnen.
PS: Das ist ähnlich bei den Gen-Tests. Ich will gar nicht wissen, wieviele unschuldige es deswegen schon getroffen hat. Die Gentests haben zahlreiche Schwachstellen, so wäre es durchaus theoretisch möglich, dass zwei Menschen rein zufällig, durch so einen Test, als ein und dieselbe Person behandelt werden könnten und von Zwillingen und verwehten Haaren will ich hier gar nicht anfangen...