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Alt 18.05.2011, 19:30
Benutzerbild von Arkos
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Arkos
 
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Uhrheberrecht ausser Kraft gesezt?



Hi,
hab letztens erfahren, dass Patentbeschränkungen etc. für Forscher an Universitäten nicht gelten.

Sprich wenn Bayer ein patent für irgendetwas hat darf ich (Chemiker) das benutzen ohne das dehnen zu sagen etwas zu bezahlen etc. ist ja auch irgendwie logisch.

Dir Frage ist nur ob das nur für Fachspezifische Patente gilt oder eben auch für so sachen wie Software etc. insbesondere da es da ja kein patent sondern so ne art Copyright ist?

Weis da wer was?
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Alt 18.05.2011, 19:44
pixelflat
 
Standard

Etwas anders gesagt willst du also wissen, ob du als Mitarbeiter der Universität jede Software verwenden kannst ohne dafür zu bezahlen?

Wir sind hier alle keine Patent-Anwälte (toll, dass es dafür schon eigene Studiengänge gibt ), aber eins kann ich dir sicher sagen: nein, kannst du nicht.
 
Alt 18.05.2011, 21:51
Benutzerbild von Christine A.
Christine A.
 
Standard

Zitat:
Zitat von Arkos Beitrag anzeigen
... hab letztens erfahren, dass Patentbeschränkungen etc. für Forscher an Universitäten nicht gelten.

Mit Verlaub, dass ist richtig derber Unfug!

Es mag Sondervereinbarungen zwischen Inhabern von Patenten und Forschungseinrichtungen geben, dabei handelt es sich aber immer um Individualregelungen.

Ebenso räumen Soft- und Hardwarehersteller Hochschulen, Universitäten, Fachschulen, ... Sonderkonditionen, unter dem Label - Lehre & Forschung - ein.

Kostenlos, quasi als "Grundrecht", geht hier gar nichts.


Christine A.
 
Alt 19.05.2011, 21:54
Benutzerbild von Arkos
Threadersteller
Arkos
 
Standard

Zitat:
Zitat von Christine A. Beitrag anzeigen
Mit Verlaub, dass ist richtig derber Unfug!

Es mag Sondervereinbarungen zwischen Inhabern von Patenten und Forschungseinrichtungen geben, dabei handelt es sich aber immer um Individualregelungen.

Ebenso räumen Soft- und Hardwarehersteller Hochschulen, Universitäten, Fachschulen, ... Sonderkonditionen, unter dem Label - Lehre & Forschung - ein.

Kostenlos, quasi als "Grundrecht", geht hier gar nichts.


Christine A.

"Patentschutz
Was ist eigentlich Patentschutz?
Der Patentschutz belohnt den Erfinder zeitlich, territorial und inhaltlich mit einem Ausschliesslichkeitsrecht. Damit ist der Patentinhaber befugt, Dritte für eine bestimmte Zeitdauer von der gewerbsmässigen Benützung der patentierten Erfindung auszuschliessen. Im Gegenzug legt er seine Erfindung offen und macht sie allgemein zugänglich. Auf Grund der Offenlegung - in der Fachsprache "Offenbarung" genannt - können andere Forscher die Erfindung weiter entwickeln und werden zu neuen eigenen Ideen angeregt. Mit der Offenbarung erfüllt das Patentrecht also eine wichtige Kontrollfunktion, es schafft Transparenz und generiert Wissen."

Quelle: ]


Wäre ja absolut kontraproduktiev wenn Patente die weiterforschung verhindern würden.
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