Super Flower Golden Green 650Watt Umtausch

New member
Also vor rund 3-4 Wochen, habe ich mir das Super Flower Golden Green 650Watt gekauft. Der Lüfter von diesem ist sehr laut. Nun wollte ich Fragen, ob das ein Recht ist, um das Netzteil zurückzuschicken oder ist das nur in den ersten 2 Wochen möglich?
 
Ohne Angabe von Gründen nur innerhalb von 14 Tagen. Alternativ kannst nur einen anderen Lüfter reinsetzten. Aber normalerweise ist der Lüfter doch leise!?
 
das rattern könnte je nachdem wie stark es ist allerdings auch als garantiefall durchgehen, wenn es durch einen lagerschaden verursacht wird.
kommt aber nen bischen drauf n, wie nett die bei superflower sind^^
 
In solchen Fällen solltest Du den Lieferanten kontaktieren.

Eventuell bist Du mit dem Problem nicht alleine und es gibt schon Lösungswege für den KlackKlack-Lüfter.

Andernfalls kannst Du den Händler bei der Gelegenheit auch fragen, ob er das Netzteil via Austausch, Vorab-Austausch, ... auf welchem Weg auch immer, in einen brauchbaren Zustand versetzt.

Aber: Ein Lüfter ist immer was mechanisches und überall wo sich was dreht, kann es Geräusche geben.

Dabei muss immer berücksichtigt werden, unter welchen Voraussetzungen und welchen Werbesprüchen das Netzteil verkauft wurde.

Als Low-Noise-Netzteil darf das Teil - meiner Meinung nach - nicht schleifen und schon gar nicht klackern und klackern stellt damit einen Mangel dar der innerhalb der Gesetzlichen Gewährleistung, beseitigt werden muss.

Mit Garantie, hat das zunächst mal gar nicht zu tun. Weil die Garantie einen Leistung des Herstellers über die Gesetzliche Gewährleistung hinaus ist.

Als denn, kontaktiere den Lieferanten und frag mal wie er Dir helfen wird.


Christine A.
 
Ich hatte das Netzteil aufgeschraubt und da lag ein kleines Hartplastikstück lose drinnen, was sich warscheinlich bei Erschütterung bewegt hat und das Geräusch verursacht hat. Jetzt läufts fast lautlos.
 
den garantieanspruch bist du ab jetzt aber los
Das ist nicht zwingend der Fall. Wenn er kein Garantiesiegel zerstört hat - wobei ich nicht weiß, ob das NT eines besitzt - kann ihm keiner nachweisen, dass er das NT geöffnet hat und somit kann ihm der Garantieanspruch nicht entzogen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jo eben. Genau wie ich mich Frage, wie sie es nachweisen wollen ob man einen Prozessor oder Grafikkarte übertaktet hat.
 
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und hier gelten wohl die AGB des Herstellers. Will heißen, dass der Garantiegeber die Leistung auch an beliebige Bedingungen knüpfen kann.

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, werden durch einen "Siegelbruch" nicht beeinträchtigt oder gar aufgehoben.


Christine A.
 

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