Brauche schnelle antwort

New member
Hi leute meine schwester wird bei youtube beschuldigt ein lied runtergeladen zu haben undas hier bekommen.

Mahnschreiben HC/217/84-AZ
Sehr geehrte Damen und Herren,


laut Untersuchungen Ihrer IP Logs, hat unserer Mandant "Universal Music" festgestellt, dass Sie häufig urheberrechtlich geschützes Materiel in Form von Musik heruntergerladen haben.

Da dies gegen das Urheberrecht Verstößt fordern Wir Sie auf eine Mahngebühr in Höhe von 50€ an uns zu zahlen.

Wenn Sie diese Gebühr bezahlen, entgehen Sie einem Mahnverfahren und einem Gerichtsprozess, (Urheberrechts Verletzungen sind kein Kavaliersdelikt).

Sollten Sie den ausstehenden Betrag jedoch nicht begleichen, sind wir gezwungen ein Mahnverfahren gegen Sie zu eröffnen.

Durch dieses kommen Anwaltskosten sowie Gerichtskosten auf Sie zu. Zudem haben Sie dann eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Gefängnisstrafe zu erwarten.

Mit welcher Strafe Sie zu rechnen haben, hängt davon ab, ob Sie bereits vorbestraft sind.

Wir fordern Sie auf binnen 3 Tagen eine Mail mit folgendem Inhalt an die folgende E-Mail Adresse zu senden:

[email protected]

- 50€ in Form von einer Paysafecard (diese ist an jeder deutschen Tankstelle erhältlich nähere Infos dazu auf :

(Dieses Bezahlverfahren verwenden wir, damit Sie sicher stellen können, dass wir keine weiteren persönlichen Daten von Ihnen sichern um diese gegen Sie zu verwenden.
Sobald die Zahlung eingetroffen ist erhalten Sie natürlich binnen 24 Stunden eine Bestätigung, dass keine weiteren rechtlichen Schritte, gegen Sie unternommen werden.)

In dieser Email sollte ausschließlich der 16 stellige Code aufgeführt sein.

Als Betreff geben Sie ubedingt folgendes ein: Verstoß Urheberrechtsverletzung HC/217/84-AZ


Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Grundforderung unseres Mandanten: 24,79 Euro
vorgerichtliche Inkassogebühren: 21,00 Euro
vorgerichtliche Inkassoauslagen: 04,21 Euro
------------------------------------------------------------------------------------------
noch offener Gesamtbetrag (Stand: 03.08.2010): 50,00 Euro


Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 50,00 Euro ist bis spätestens den 09.08.2010 unter Angabe des Aktenzeichens HC/217/84 an uns per Email zu zahlen.

Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.

Zudem riskieren Sie bei Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens auch den Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis, was für Sie zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, z.B. bei der Bestellung von Waren oder dem Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrages. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist.


Mit freundlichen Grüßen
Herr Jenssen, Abteilung Mahnbescheid

Jenssen AG

Registriert und zugelassen
vom Präsidenten des Amtsgerichts Berlin
nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG

----------------------------------------------------------

Schwiebusserstr. 53
10965 Berlin
Telefon: +49-1805-88204486 (0,14 EUR/min) *
(Montag bis Freitag / 10.00 - 18.00 Uhr)
* aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 0,42 EUR/min

Vorstand: Herr Yannik Jenssen (Vorsitzender),

Aufsichtsrat: Sarah Solberg (Vorsitzender)

von dem typen


Ich glaube das es ein fake ist weil welche firma schreibt einen bei youtube an und dan Paysafecard? Ich habe den namen bei google eingegeben und da stand das es ein Betrüger ist.
 
ja wenn das überal bei google steht, warum machst du dir nen kopf?

außerdem glaub ich kaum dass universal musik als grundforderung 23€ hätte.. setzt mal 2 nullen dran dann wärst du eher da, wenn sei dich beim ziehen erwischen ;)

(einer bei mir ausm kaff wurde schon 2mal erwischt.. einmal 2,5 und einmal 4k strafe ^^

aber eine wirkliche rechtsberatung kann und darf in foren soweit ich weiß nicht gegeben werden, weil wir nicht über entsprechende studien, ausbildungen, etc. verfügen

aber, da du ja nicht abstreitest dort was gezogen zu haben... böse! aber bekanntermaßen liegt die youtube sache in einer rechtlichen grauzone
 
Hab mich schon gewundert - eig. macht sich keiner die Mühe den kompletten Text abzuschreiben und hier zu posten. Wenn die Abmahnung aber so professionell :)fresse:) per E-Mail kommt ist das was anderes :D.

Also wie schon gesagt - mach dir überhaupt keinen Kopp nur Schmarrn und Abzocke.
 
Ein ziemlich schlechter Phising-Versuch: Zivil- und Strafrecht wild durcheinander, Emailadresse, Paysafecards, ein Anwalt, der via Youtube Mahnungen verschickt :D, nicht existierende AG, etc etc etc.

Ich glaube das es ein fake ist weil welche firma schreibt einen bei youtube an und dan Paysafecard? Ich habe den namen bei google eingegeben und da stand das es ein Betrüger ist.
Sei froh, dass du im OT damit geblieben bist ;) Das ist ja, wie wenn du hier "buy via→gra fast!"-Spam ausbreitest und fragst, ob man dem Anbieter trauen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Prust. Das ist ja verschärft lustig.

- Rechtschreibfehler. Interpunktionsfehler. In einer Summe, die misstrauisch macht.
- Viel zu geringe Forderungssumme
- Keine Nachweise über MwSt/USt-Nummern, die eine eindeutige Firmenidentifizierung erlauben.

Man kann sich auf mehreren öffentlichen Portalen informieren, ob eine Firma wirklich existiert (Achtung. Dies sagt nichts über die Seriösität aus! Nur über die Existenz)

Da wäre das MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) der europäischen Union,
und das

Eine "Jenssen AG" in diesem Sinne existiert im Handelsregister der Stadt Berlin nicht. Die Adresse ist auch ein Fake. Sie existiert, aber da gibt es keine eingetragene "Jenssen AG".
 
Achso, ich habe noch etwas vergessen. Mea culpa.

Abgesehen von Kleingewerbetreibenden ist in D jeder Unternehmer(!) zu einer ordentlichen Rechnungsstellung verpflichtet.

Diese beinhaltet natürlich auch eine genaue Aufstellung der Mehrwertsteuer. Jene MwSt hingegen fehlt hier im Schreiben.

Also...?
Die Abzocker haben nicht einmal davon Plan :D


Hier mal eine Auflistung. Was davon im obigen EMaildingsda fehlt kann man sich ja selbst rausfriemeln. Eine Menge...

Laut § 14 Abs. 4 UStG (Umsatzsteuergesetz):
  • Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Vollständiger Name und vollständige des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer (vgl. oben)
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren oder Art und Umfang der Leistung
  • Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen aufgeschlüsselt
  • Im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern diese nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, z. B. Skonto, Rabatt
  • Anzuwendender Steuersatz und der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag oder im Falle einer Steuerbefreiung ein Hinweis darauf, dass für die Lieferung/Leistung eine Steuerbefreiung gilt
  • Bei Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück der Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht (ab 1. August 2004)
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
  • Bei Rechnungen über eine noch nicht ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung (An- oder Vorauszahlungen) ist eine Angabe des Zeitpunkts der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts nur dann erforderlich, wenn der Tag der Vereinnahmung bei der Rechnungsstellung bekannt ist und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt.
Ist da irgendwas nicht in einer Forderung enthalten, werdet ihr allerhöchstwahrscheinlich verarscht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann man die Leute eigentlich nicht selbst anzeigen wenn die einen versuchen so derb zu verarschen?


Klar doch.
Betrugsversuch nach Abs. 1+2

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


Sollte man auch tun.
Schließlich könnte man die IP der Absender unter Umständen und wenn diese nicht vorsichtig genug waren allein über die Emails ermitteln.
 
Nujo. Wer so blöd ist nur €50 zu verlangen ist vielleicht auch so blöd *hust*... :D

Das ist nicht Blöd sondern Klug, wenn es viel Geld wäre würden viele der Opfer der Sache erstmal auf den Grund gehen.

Die Sache ist zwar nicht sonderlich professionell, der Knabe hat aber sicher mit den Rundmails gut Geld gemacht.
 
Hm, wie man's nimmt. Gerade der für Urheberrechtsfälle enorm niedrige Betrag würde bei mir vor allem Anderen die Glocken klingeln lassen.

Aber ich darf da nicht von mir auf Andere schließen, insofern wohl richtig, Jo.

Irgendwo Infos vorhanden, welches Ausmaß das angenommen hat (Masse macht es in einem solchen Fall dann ja wohl..)?
 
Meines Wissen dürfen sie auch nicht mehr so arg hinlangen, sondern es muss beim ersten mal mit einer Ermahnung von 50€ belassen werden :confused: Zumindest so ähnlich :D
 

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