Was darf die Polizei?

New member
Hi
da ich letztens von den netten leuten in grün mit meinem kleinkraftrad angehalten wurde das nur 80 km/h fahren darf jedoch ein wenig schneller
lief wurde von denen auch direkt eine lasermessung durchgeführt das ergebnis waren dann 118 km/h. Der polizist ist mit meinem moped die 118 km/h jedoch in einer 50 km/h zone gefahren und jetz ist meine frage ob er das darf oder nicht und was ich da gegen machen könnte .

ich danke für antworten schon einmal im vorraus.
 
Ich denke schon dass die Polizei erlaubt ist so etwas zu tun, und wieso möchtest du etwas gegen diese Aktion unternehmen?

Außerdem wenn du schneller fährst als erlaubst bist du selber Schuld..
 
Für Polizisten gelten bestimmte Regeln im Straßenverkehr (nicht mit unseren Regeln zu vergleichen)

Im Grunde genommen dürfen die alles , was du nicht darfst!

118kmh in der 50iger Zone nicht Ok , aber machen kannste dagegen nix!
 
Wenn er son geflashtes Moped fährt und die Polizei testet wie schnell dies letztendlich fahren kann, ist sie sicherlich dazu berechtigt die Geschwindigkeitsbegrenzung zu überschreiten.
 
Oh mann :D
mit meinem kleinkraftrad angehalten wurde das nur 80 km/h fahren darf jedoch ein wenig schneller
lief wurde von denen auch direkt eine lasermessung durchgeführt das ergebnis waren dann 118 km/h
Hier hörte ich auf zu lesen.
 
Da kannst du mal so rein garnichts machen...
Hach waren das noch Zeiten, ich kann mich noch errinern als wäre es Gestern gewesen...

Hatte auch einen "Roller" der sogar noch in meiner Garage steht ( Malaguti F15 )

Hatte normal 50ccm, ich war 15 und hatte einen Mofa-Führerschein. Durfte also nur 25KM/H fahren.
Wurde auch angehalten, und das Ding kam direkt auf die Rolle. Ergebniss knapp 90KM/H :)

Das Ding wurde abgeschleppt, und ich habe es im Karton im EINZELTEILE zurück bekommen. Alles wieder schön zusammengebaut und weiter gings ;)
Hatte ja nichts zu befürchten, war ja erst 15...

Also: Du kannst garnichts machen, nimms wie es ist..
 
"hatte nichts zu befürchten" joa.. heutzutage hat man ne führerscheinsperre bis 21 zu befürchten ;) wegen fahrens ohne führerschein.

aber weist was das schöne ist.. wenn du dich jetzt wegen der überhöhten geschwindigkeit innerorts von denen aufregst, nehmen sie ihn halt zur not nochmal mit und stellen ihn auf die rolle --> gleiches ergebnis
 
ja dann kann ich nichts anderes machen ausser abzuwarten was ich jetzt bekomme, nur ich finde es recht hart wenn man mit 118 km/h in einem wohngebiet langstocht wo kinder die straße einfach kreuzen
 
Denke auch das die das dürfen, da die etwas ausgetestet haben.
Wobei sie auch ab und zu mal machen was sie eig nicht dürfen...

So wie letztens bei mir als ich mit paar Freunden zur Dönerbude fahren wollte nach dem Autocorso. Sind die Cops einfach über Rot gefahren :fresse:

EDIT: Soweit ich weiß kann man sich eig bei der Polizeizentrale in deiner Stadt beschweren, dies müsste man aber auch beweisen können.
 
ja dann kann ich nichts anderes machen ausser abzuwarten was ich jetzt bekomme, nur ich finde es recht hart wenn man mit 118 km/h in einem wohngebiet langstocht wo kinder die straße einfach kreuzen

Die Gefahr die du deinen Mitmenschen tag täglich aussetzt mit deinem Tretroller, ist wohl deutlich größer als die kleine Testfahrt.
 
ich verstehe auch nicht wieso du damit 118 km/H fährst ich fahre 45 und obwohl ich auch nur 25 fahren darf aber jetzt mal ehrlich 25km/h ist ja übertrieben langsam. Mir würden die 80km/h völlig ausreichen alles da drüber mit einem roller der für nicht in dieser hohen Geschwindigkeit ausgelegt ist schon dumm.
 
@ cyberx: ein kleinkraftrad ist aber eben für die geschwindigkeit ausgelegt. sind nur meist für den 125er schein anfangs auf 80 kmh gedrosselt. nach der probezeit (bzw. ab 18 glaube ich) darf man sie auch offen (sprich 118 km/h bis zu einer bestimmten ps zahl fahren)

und es handelt sich wie gesagt um ein KLEINKRAFTRAD nicht um nen roller ;)

und dass du mit nem mofa führerschein nen offenen roller fährst.. könntest eigentlich gleich mitm motorrad durch die gegend fahren, macht vorm gericht keinen unterschied ;)
 
Die Gefahr die du deinen Mitmenschen tag täglich aussetzt mit deinem Tretroller, ist wohl deutlich größer als die kleine Testfahrt.


Was ist denn das für ein Argument?
Rechtsstaat.
Entweder etwas ist erlaubt oder es ist nicht erlaubt. Relativierungen für Amtsträger sind nur und ausschließlich innerhalb der gesetzlichen Grenzen möglich und nicht innerhalb von Annahmen und Aussagen wie einer Behauptung, etwas Bestimmtes sei ungefährlicher als das Andere nur weil es ein Amtsträger durchführt ^^.
Ansonsten könnte man ja mit der gleichen Rechtfertigung behaupten, ein Polizist dürfe mal eben ein paar Schüsse in einer Wohngegend abfeuern um seine Waffe zu testen. "Ist ja nur einmal...."

Sollten die Beamten zu dieser Prüfmöglichkeit per Gesetz/Verordnung/Dienstanweisung autorisiert sein, so dürfen sie es einfach. Fertich.
 
@Sala
Aber es ist einfach klassisch, dass sich der Fahrer des Gefährts nun über die Polizei beschwert und nicht jemand anders (z.b. ein eventuell gefährdeter Passant).
Fehlt eigentlich nur die Frage ob man sie nicht verklagen könnte.
Was natürlich mit der Grundsatzfrage nichts zu tun hat ;)
 
Ich hab' mal just for fun unsere Dienststelle hier angerufen, weil mich das neugierig gemacht hat.
Die Dame konnte es auch nicht genau sagen, allerdings meinte sie, dass
a) Sie nicht glauben würde dass die Herren das durften und sie die Diskussion deshalb für einen Spaß halten würde.

b) in unserer Gegend (also Lage der Dienststelle) die Polizei keine Lasermessgeräte habe. In einem solchen Verdachtsfall würden die betreffenden Fahrzeuge dann zu einer Messstelle geschafft (der TÜV z.B. hat ja sowas) und die Messung dort durchgeführt.

Bliebe dem Threadersteller mal, den für seinen Bereich/Bundesland etc. Stand in Erfahrung zu bringen. Einfach mal die Polente anrufen und ganz doof nachfragen. Aussagen bei Telefonaten sind eh keine Rechtsgrundlage.

Ich selbst bin zu faul um mich jetzt stundenlang durch Gesetze und Vorschriften zu wursteln ;)
 
... und Strafmündigkeit besteht ab 14. Wenn man den Wortlaut des §19 StGB im Umkehrschluss betrachtet ->

Begehrt man ergo Gesetzwidrigkeiten (auch im Verkehr) und ist 15 Jahre alt, kann man durchaus über Jugendstrafrecht zur Rechenschaft gezogen werden.
 
Türlich kannste schon fleißig Punkte sammeln bevor du nen Führerschein hast :)

Das eine was man könnte, das andere was sie tatsächlich machen. Ich hab noch keinen, aber wirklich keinen einzigen gesehen der gleich beim ersten mal ne wirkliche strafe bekommen hat. Die größte Strafe für die meißten ist schon der Stress mit Muddi und Vaddi zu hause.
Bei mehrmaligem Auffallen gibts vllt. mal ein paar Sozialstunden.
 
Das eine was man könnte, das andere was sie tatsächlich machen. Ich hab noch keinen, aber wirklich keinen einzigen gesehen der gleich beim ersten mal ne wirkliche strafe bekommen hat. Die größte Strafe für die meißten ist schon der Stress mit Muddi und Vaddi zu hause.
Bei mehrmaligem Auffallen gibts vllt. mal ein paar Sozialstunden.

Ich kenne Leute die bevor sie das erste mal die Fahrschule betreten haben, bereits eine Führerschein Sperre hatten.
So ungewöhnlich ist das nicht.
 

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