Sportunfall + Betrieb=Stress

New member
Hi,

ich hab letzte woche DOnnerstag mir eine Verletzung zugezogen beim Trainieren und dann den Rest in der Arbeit dazu verpasst.

Hab ich SO 31.01 unseren Technischenzeichner angerunfen der auch viel in der Firma tut das ich nicht komme weil ich verletzt bin und ich nichtmal meine jacke heben konnte.

Fr 05.02 sollte ich anrufen ob ich komme....Hab ich leider vergessen.... lag bestimmt daran das ich Schmertzmittel genommen hab und ich etwas neben der Spur war.

Hab dann SA 06.02 angerufen wieder den TZ und erzählt das ich Mo nicht kommen kann weil ich nochmal zum Artzt muss.

Wurde ich angemeckert wieso ich nicht Freitag war etc.

Jetzt wurde ich heute angerufen das ich mich morgen beim Geschäftsführer melden soll um ein Gespräch zu führen und Versicherungs daten der Muki bude mit bringen soll und ich zu 100% eine Mahnung bekomme.

Ah ja Krankenschein war bis FR...

Was haltet ihr davon?

mache dort seit 01.08 meine ausbildung zum metallbauer und war immer dabei 24std arbeiten überstunden bis abends einmal 2 min verspätet wegen dem Schnee ich weis ist keine ausrede aber ich bin auch nur ein Mensch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun, grundsätzlich ist ein Arbeitnemer immer daran gehalten, seine Arbeitkraft zu erhalten. Damit ist gemeint, dass man auch seine Freizeitaktivitäten so verbringt, dass ein Unfall und/oder Krankheit bedingt durch diese Aktivität auf ein Minimum zu reduzieren ist.
Das soll jetzt nicht bedeuten, dass man keinerlei Sport mehr ausüben kann/darf, aber man sollte sich schon darüber in klaren sein, wie aktiv bzw. wie extrem man den Sport ausübt.
Wenn du im Kraftraum so viel training gemacht hast, dass du nun nicht einmal deine Jacke "heben" kannst, bist du sicher über das Ziel hinausgeschoßen.
Auch bist du verpflichtet als Arbeitnemer, eine Krankheit oder Umfall und der damit einhergehenden Arbeitsunfähigkeit, unverzüglich deinem Arbeitgeber mit zu teilen, denn der plant sicher auch deine Arbeitskraft mit ein.
Auch gilt es "nur" gesetzlich, dass der Krankenschein max. nach drei Werktagen beim Arbeitgeber sein muß. In den meisten Fällen steht in den gängigen Arbeitsverträgen sogar etwas von einem Tag.
Zeitiges anrufen, um den Arbeitgeber zumindest erst einmal davon zu unterichten, ist im jeden Fall unverzüglich nötig und sollte auch immer so gemacht werden.
Außnamen gelt nur in bereich schwerster Verletzung und/oder Krankheit, wo ein anrufen seitens des Arbeitnemers nicht möglich ist. z.B. plötzlicher Krankenhausaufenthalt und derartiges.
 
hi,

danke..... also gepumt bis zum limit habe ich nicht sondern ich wechsel die geräte damit ich nicht rum sitze um die 3 minuten nichts mache sondern trainiere schonmal einen anderen muskel und in der zeit hat jemand das gerät benutzt und ich habe das nicht mit bekommen und das ganze geweicht wozu ich nicht im stande war es zu halten auf die Brust und hat meine sehne und den Muskel Zerquetscht oder gerissen.

Ich bin wirklich am verzweifeln.... ich bin so ein Mensch der will und macht alles richtig aber wenn doch was falsches passiert wie der fall dann nehme ich alles persöhnlich und würde am liebsten alles hinschmeissen und irgend wo abhauen wo mich keiner findet.

Mal sehen was morgen auf mich zu kommt.


Langsam macht es aber auch keinen spass mehr in dem Betreib... wenn ich Urlaub beantrage bekomme ich ihn immer paar tage vor begin und weiß nie was drauf steht ob ja oder nein und wie will man da seinen Urlaub planen?.......man ist immer auf die Firma Fixiert......macht echt keinen spass mehr.... der beruf selbst ist sehr interessant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja leider läuft es oft in solchen Firmen und Betrieben nicht so wie man es gerne hätte.
Problematisch sind ohne Zweifel kleine Betriebe wo auch nur wenig Personal beschäfftig ist.
Gerade hier dienen Auszubildende gerne und häufig nur als "billige" Arbeitskraft, was sich dann natürlich auch in Noten und Prüfungen wiederspiegelt. Woher soll ein Azubi auch das praktische Wissen bekommen, wenn er nur das "billige" Arbeitstier ist? Schließlich ist eigentlich der Ausbilder/Meister (der in Kleinbetrieben dummer weise meist der CHef selber ist) dazu verpflichtet, sich mindestens 4 Stunden pro Arbeistag um die Praktischen Punkte einer Ausbildung zu kümmern.

Was man dir nur raten kann, auf keinen Fall eine Abmahnung, die immer schrifftlich sein muß, zu unterschreiben. Denn das müßstest du, wenn diese Abmahnung auch gültigkeit bekommen soll.
Stellst du so eine Abmahnung grundsätlich von der Begründung her in Frage, auf keinen Fall unterschreiben.
Wenn es arg schlimm steht, mit dem Klima in deinem Betrieb (oft ist der Chef der mober in einem Betrieb) dann kannst du auch zur handwerkskammer, bzw. Innung gehen, und darum bitten, deine Ausbildung in einem anderen Betrieb zu Ende zu machen. Das geht, und wird auch gemacht.
 
hey danke für Die Infos......

Also wenn in der abmahnung nichts korrektes steht dann sollte ich es nicht unterschreiben.

Aber wenn da stehen sollte ich habe mich nicht rechtzeitig gemeldet dann muss ich es unterschreiben....... ok ich hab angerufen aber am WE....... aber ob das Gültig ist.

Schade finde ich das man nicht so ausgebildet werden kann wie in der Industrie in gut ausgestateten Werkstätten....das ist ja nicht möglich in Klein betreiben......aber jeder sollte die Möglichkeithaben wie in der Industrie in eine Wekstatt ausgebildet werden.


In Betreiben ist aber gut das man Lernt wie man sich verhält auf baustellen und richtig in der produktion mit mitarbeitern.
 
Guten Tag ... hab ein neues problem mit meinemm betrieb.

Ich hatte in den Ferien Urlaub genommen und in den ferien gab es 2 Feier tage.

Kafreitag und Ostermontag.

Das hieße ich muss nur 8 tage abgeben das hab ich auch hingeschreiben und dahinter inkl Feier tage.

(Ich vermutte mal ich sollte einfach schreiben 8 tage ohne feiertage inkl das hab ich erst jetzt auch verstanden 8 tage und davon noch 2 tage feiertage.)

Heute hab ich auch den zettel geguckt und da wurde 8 tage und inkl Durch geschtrichen und es stehen 10 tage.....

Darf er das machen mir für die Feiertage urlaub abzu ziehen?
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Mein vater hat schon wieder nen hals auf die firma

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Denn das problem war folgendes urlaub im Januar abgegeben und 1 tag vor abfahrt war ich oben und wollte fragen wann ich endlich mal meinen schein bekomme ob abgelehnt oder nicht.

er sagte mir dann ich muss arbeiten.

Und viele haben 3 Wochen vor Ferien beginn abgegeben und alle haben urlaub bekommen....... schweinerei.

Mein Vater hat da angerunfen und die sache erklärt urlaub gebucht etc.

Hat der Chef eine ausnahme gemacht und ich bin gefahren.
 
Mein Vater hat da angerunfen und die sache erklärt urlaub gebucht etc.

Du bist in Ausbildung zurzeit seit sommer 2009 , demnach im 1. Lehrjahr.

Du bist demnach fast ein Jahr da, und schaffst es nicht sowas alleine mit deinem Chef zu klären?
Ich bin ebenfalls in Ausbildung zur zeit ( 2. Lehrjahr, ebenfalls handerklicher beruf, ebenfalls kleiner familien Betrieb) ....

denk dran in gut 2 jahren bist du Geselle und sollst SELBSTSTÄNDIG arbeiten. Wenn du es jetzt nichmal selber auf die reihe kriegst, zu deinem Chef zu gehen und ihm zu erklären das du deinen Urlaubsantrag bereits im Januar eingereicht hast, und deine Eltern bereits gebucht haben, dann muss ich mich irgendwie fremdschämen.

Sieh mal im Handwerklichen, kann man eben den Urlaub in den meisten fällen nur kurzfristig einreichn, weil die meisten Chefs die Auftraglage für das kommende jahr nicht kennen, demnach sollte man abwarten ( so hat mein Chef mir das erklärt) und das verstehe ich auch, Wenn ich aber plane wirklich zu verreisen, dann sage ich meinem Chef dann gleich immer mit, dann erkennt er die Situation und kann von daher eine Entscheidung treffen.
Wenn man aber sagt im januar ich will Urlaub, kann er nicht wissen das du verreisen willst, demnach wartet er die Situation ab und guckt auf die Auftragslage, da deine ganzen Kollegen zu einem späteren zeitpunkt ihren urlaubsantrageingereicht haben, war die Auftragslage klar und er hatte deinen Antrag vllt zu dem zeitpunkt vergessen.

Zu deiner anderen Frage:

Auch da würde ich deinen Chef einfach mal fragen wie es zu sowas kommen kann, weil Feiertage wie Sonntage gelten, demnach muss kein urlaubstag dafür genommen werden ( hatte auch jetzt 2 wochen urlaub wurden aber nur 8 Tage angeschrieben statt 10)

Immer dran denken, In 2 Jahren sollst du Selbstständig arbeiten, Auträge erledigen. Also einfach mal Hirn einschalten und selber denken.

Warum ich das so sage?

Weil ich es selbst erlebt habe, mein erstes Jahr habe ich auch nichts auf die Reihe bekommen Arbeitstechnisch, habe immer gesagt das ich dies und das nich kann ...bis mich irgendwann keiner mehr auf baustellen mitnehmen wollte ..und da hat es klick gemacht, seit dem tag bin ich ziemlich eigenständig und gut geworden.
 
Darf er das machen mir für die Feiertage urlaub abzu ziehen?
Definitiv nein. Gesetzliche Feiertage sind für gewöhnlich beschäftigungsfrei.
Musst du an einem Feiertag doch arbeiten, ist dir innerhalb von 8 Wochen ein Ersatzruhetag zu gewähren, falls der Feiertag auf einen Werktag (inkl. Samstag) fällt oder innerhalb von zwei Wochen, falls der Feiertag auf einen Sonntag fällt oder du an einem Sonntag gearbeitet hast.
Nimmt man sich in der Zeit Urlaub und bekommt den auch, sind diese Feiertage natürlich nicht als normale Werktage zu werten. Die zwei Tage sind dir also wieder gutzuschreiben.
Der Ersatzruhetag ist übrigens nicht spontan nach Lust und Laune des Chefs zu gewähren. Freizeit muss planbar sein.
Steht aber alles im Arbeitszeitgesetz.

Bei der anderen Sache mit deinem Urlaub kann ich Insane verstehen. Einfach die Sachlage vorher mit dem Chef klären.
 

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