Was soll ich tun? Wurde ich über`s Ohr gehauen?

Heute auf der Suche nach Lüftern klapperte ich so die Webseiten diverser Elektronikgroßmärkte und Händler in meiner Nähe ab.

Dabei fiel mir gleich ein Angebot ins Auge, vorrätig lagernd.
(Bei einer großen, sehr bekannten Unterhaltungslektronikkette)
Ganz fiebrig befragte ich Geizhals nach dem günstigsten Preis und siehe da:
Der doppelte Preis und noch mal plus Versand!!

Nun Ihr kennt ja den Nasty,.
Ich bin halt so schnell wie möglich zum nächstgelegenen Markt gefahren und den Verkäufer um zwei dieser Artikel gebeten.
Der wollte nur im Computer nachschauen wo die stehen (Das Gesicht hättet Ihr sehen müssen), ihm wich die Farbe aus dem Gesicht, er versuchte Unauffällig (kennt Ihr das wenn jemand versucht unauffällig zu sein) seinen Kollegen vor den Bildschirm zu manövrieren.
Der sagte nur geistesgegenwärtig:
Das haben wir nicht mehr da und verzog sich.
Mein Blick auf den Rechner verriet mir mit einem grünen Lämpchen lagernd, ausverkauft stand drunter und in den Lagerbeständen war noch genau eines vorrätig.
(Was haben die denn für Software?)
Macht nix dachte ich mir und verlangte von Ihm mir zwei zu bestellen, die haben ja einen onlineshop der mir das vorrätig anzeigt.
(Immer noch)
Inzwischen hatten sich schon ein paar Leute versammelt die sehen wollten was ich denn so lustig fand.
Dadurch kam dann auch noch der Chef und musste ungläubig mit ansehen wie mir der Verkäufer eine Auftragsbestätigung überreichte.

Sooooo
Mir geht es jetzt darum:
Ich kann mir gut vorstellen, das ich die bestellte Ware einfach nie bekomme oder vertröstet werde.
Was kann ich tun um die von mir bestellte, mir vom Verkäufer mündlich und schriftlich versprochene Ware zu kommen.

Weiss vielleicht einer von euch einen Rat?
(Am besten noch bevor die heute abend zu machen XD)


EDIT (autom. Beitragszusammenführung):


Zwischenbericht 14:30 Uhr wurde es von der Webseite genommen.
War also echt nur ein Fehler, das lässt meine Hoffnung schwinden.
Na wenigstens hab ich ein Screenshot und die Auftragsbestätigung die explizit sagt welches Teil das ist.


EDIT (autom. Beitragszusammenführung):


Ups falsche Sparte angeklickt.
Steht immer noch auf der Seite.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hartnäckig sein, du hast doch eine schriftliche Bestätigung, also wo ist das Problem. Nun sind sie verpflichtet dem auch nachzukommen.

Auch wenn etwas falsch ausgezeichnet ist ( Fehler ) so ist das nicht Problem des Käufers, sondern ein Problem des Anbieters.
Er muss dir die Ware zu diesem Preis überlassen.
Sehr gut auch, das du einen Screen gemacht hast, auf welchem die Ware "Lagernd" gezeigt wird.

Ich sehe da kein großes Problem.
 
Rechtlich bist du da denke ich auf einer vielversprechender Seite, kann aber trozdem sehr mühselig werden, aber ja nach Ersparniss lohnt sich da hartnächigkeit ja ;)
 
30 € das Stück wäre das günstiger, bei zwei eben 60 €.
Hmmm steht immer noch auf grün.
Sollte nochmal hin fahren und eine Sammelbestellung für PCM aufgeben.
 
hier geht es nicht um Lüfter.
Das Teil habe ich ja nur bestellt weil das für den Preis echt ein super Schnäppchen wäre.

Heute steht es auf rot.
Hoffentlich krieg ich noch meine zwei.
 
Auch wenn etwas falsch ausgezeichnet ist ( Fehler ) so ist das nicht Problem des Käufers, sondern ein Problem des Anbieters.
Er muss dir die Ware zu diesem Preis überlassen.

Falsch! Du hast nur Anspruch darauf, wenn das Angebot vom Geschäft/Verkäufer abgenommen wurde. Der Verkäufer muss einem auch nichts verkaufen und kann dich wegschicken.
 
Nein, was Ausgepreist ist, muss auch zu diesem Preis verkauft werden, ob Fehler oder nicht.
Davon ab, hat Nasty ja eine Auftragsbestätigung, also wo liegt das Problem?
 
Und nun?

Nasty hat eine Auftragsbestätigung des Anbieters.
Somit ist auch ein Kauf zustande gekommen
 
Ja, es geht aber ums Prinzip. Er hätte keinen Rechtsanspruch darauf. Als Verkäufer hätte ich ihm diesen nicht ausgestellt.
 
Als Verkäufer hätte ich ihm diesen nicht ausgestellt.
Stimmt.
Ich glaube der wollte nur erst mal weitere Aufmerksamkeit der anderen Leute im geschäft vermeiden.
Hauptsache er hat mich erst mal aus dem Laden raus.
Wie gesagt habe ich die Vermutung (hoffentlich liege ich da falsch), das ich vertröstet werde, nicht mehr da oder so.

Eine Auftragsbestätigung ist ein Kaufvertrag?
Kann ich mein Recht im Notfall einklagen?
 
Möglicherweise - denke nicht das hier qualifizierte Juristen unterwegs sind die das beurteilen können...

Latsch doch mit deiner Bestätigung mal zum Geschäftsführer / Filialleiter.
 
Das hatte ich in spätestens einer Woche vor, wenn die Bestellung normal da sein sollte.
Da nehm ich noch ein Kumpel mit der sich ein wenig auskennt, der kann die dann anfahren.

Ich muss ja freundlich bleiben, ich will ja was haben.
 
es könnte sich auch um bewuste unerlaubte werbung handeln, die durch einen vermeintlichen fehler getarnt wird. das eigentliche ziel dieser aktion wird die/eine indirekte werbung für die handelskette sein.
 

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