Schule abbrechen 17 1/2?

New member
Hi,

meine Freundin ist 17 1/2 und muss eig. nur noch 2Monate zur Schule gehen.
Mit 16 1/2 hat sie ihren realschulabschluss bekommen und sich mit diesem erst dieses jahr bei nem Technischen Gym. angemeldet (wurde angenommen).
Sie ist zur Zeit im BGJ (Berufsgrundschuljahr in nrw) was jedoch für sie unnötig ist weil sie ihren Realabschluss schon hat.
Nun zur frage
Darf sie die Schule abbrechen ohne auf irgend ne andere Schulart gehen zu müssen,da sie nicht volljährig ist? Ich habe in wiki. gelesen das man in NRW 10 Jahre schulpflichtig ist und da sie ja schon die 10 Jahre abgesessen hat müsste sie dieses bgj eig. nicht mehr besuchen oder?

In google habe ich nichts gefunden was uns weiterhelfen könnte.
das wäre nett wenn ihr uns helfen könntet.
PS: dieses 1-jährige berufsgrundschuljahr ist sinnlos und Zeitverschwendung , diese restliche Zeit würde sie dann besser benutzen können.
Falls fragen da sind fragt einfach ^^
 
Ich weiß nicht wie das bei euch ist aber bei uns in Österreich kannst nach deinen 9 Pflichtschuljahren aufhören. Sollte aber bei euch nicht anders sein.
 
Ich denke auch, dass sie eig. schon aufhören kann ohne weiter in die schule zu gehen . Sonst wär das ja so ähnlich wie in Ba Wü (9 jahre schule und 3 Jahre berufschule)
 
Die 2 Monate wird sie doch wohl auch noch schaffen ;) Macht doch jetzt kaum einen Sinn, wegen 2 Monaten die Schule vorzeitig abzubrechen. Hat sie denn schon was anderes - eine Ausbildungsstelle oder so, in der sie jetzt schon anfangen könnte? Wenn nicht, hat sie ja sowieso nichts zu tun, dann kann sie doch auch noch die paar Wochen aushalten.

Aber zu deiner Frage: Wenn sie schon 10 Jahre Schule gehabt und ihren Realschul-abschluss gemacht hat, ist sie nicht mehr schulpflichtig. Kommt halt darauf an, was sie danach machen will. Irgendwas lernen wird sie wohl noch müssen, d.h. so ganz kann sie die Schule noch nicht abhaken.
 
Äh, wo muss man z.B. nach der Hauptschule weiter zur Schule??? Die geht doch nur bis zur 9. Klasse. Danach muss man keine Ausbildung machen! Dazu wird man doch nicht gezwungen! Kann man ja als Depp vom Dienst irgendwas machen... blabla.. usw...
 
Special, sie wird dann als aushilfe arbeiten und da geld verdienen , denn wenn sie jetzt abbrechen würde, könnte sie zu mir ziehen und hat hier ne stelle als aushilfe und könnte so geld verdienen was sie aber wegen der schule nicht machen kann , deswegen will sie abbrechen
Sie wurde ja an einer weiterführenden Schule angenommen

Äh, wo muss man z.B. nach der Hauptschule weiter zur Schule??? Die geht doch nur bis zur 9. Klasse. Danach muss man keine Ausbildung machen! Dazu wird man doch nicht gezwungen! Kann man ja als Depp vom Dienst irgendwas machen... blabla.. usw...

spam? oder willst du nur sagen dass, sie nicht gehen muss?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, hät mal besser lesen sollen :hmm: NRW is was anderes als Bayern, wobei ich vom BVJ noch nix gehört hab. Sowas gabs zu meiner Zeit scheinbar noch net :hmm: Pffff... Trotzdem Käse :wall: :fuchtel::D
 
Dann kann sie das natürlich machen, wenn sie es möchte...

Aber vielleicht noch ein kleiner Tipp: Evtl. auch nochmal mit jemand anderem sprechen (Lehrer etc.), die sind da doch etwas kompetenter als das Forum hier und haben etwas mehr Ahnung ;)
 
K danke,

werden wir noch machen^^ leider werden wir erstmal ne Zeitlang unsere Lehrer nicht sehen da wir ferien haben.
Ich werde mich aber an andere Personen wenden.

Vielen Dank fürs schnelle Antworten =)
 
Bei uns in Brandenburg sind 10Jahre Pflicht. Is warscheinlich überall anders.
Aber ehrlich mal 2 Monate sind ja nicht die Welt. ;)

gruß Dog
 
HI

Also ich komme ja aus Sachsen und wohne jetzt auch in Branenburg!

Also ich war ja damals auch in BVJ oder BGJ
Normalerweise sagt es so vor das man bis zum 18 Lebensjahr Schulisch gefördert werden soll! So wurde es mir damals gesagt!
Vor 10 Jahren! Wie das jetzt aus sieht kein ahnung!

Aber wegen 2 Monate naja!

Es seiden man hat ne Ausbildung oder sowas dann ist es ja ok!

Andy
 
Hallo...ich wollte auch mal was fragen...und zwar bin ich derzeit auf dem BGJ (Berufsgrundbildungsjahr)...nun bin ich 18 und habe ja eigentlich keine Schulpflicht mehr. Meine Eltern wollen jedoch nicht dass ich abbreche, da sonst das Kindergeld wegfallen würde. Nun meine Frage: Müsste ich mit einer Geldstrafe oder sonstiges rechnen wenn ich einfach nich mehr dahin gehe ohne einen Krankenschein oder sowas vorzuweisen??? Danke schonmal für die Antworten.
 
Soweit ich weiß bekommt man die Geldstrafe nur wenn man auf der haupt/real/gymschule nicht auftaucht(ist ja pflichtig) beim BGJ denke ich mal, dass sie dich rauswerfen würden.

Ja man bekommt kein Kindergeld mehr wenn man nicht mehr zur Schule geht.
 
Hi,

ich bin zurzeit 17 Jahre alt, wohne in Niedersachen und besuche derzeit eine Wirtschaftsschule. (einen Realschulabschluss habe ich bereits) Ich habe jetzt jedoch gemerkt, dass das nichts für mich ist und so würde ich gerne zum Halbjahr, nach der Zeugnisausgabe (30.01.09) runtergehen. Die Frage ist nun: Kann ich das einfach so? Da ich ja noch nicht volljährig bin. Ich würde dann bis zum 1.8.09 jobben und dann in meine Ausbildung gehen. Danke im vorraus.
 
Ja, hät mal besser lesen sollen :hmm: NRW is was anderes als Bayern, wobei ich vom BVJ noch nix gehört hab. Sowas gabs zu meiner Zeit scheinbar noch net :hmm: Pffff... Trotzdem Käse :wall: :fuchtel::D

Also das BVJ ist auch in Bayern Pflicht - zumindest, wenn du nur 9 Jahre HS hattest. Aber das nur am Rande - sorry für den Off-Topic Beitrag! Ich hoffe, ihr verzeiht...:fresse:
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
0
Zurzeit aktive Gäste
224
Besucher gesamt
224

Beliebte Forum-Themen

X
Keine passende Antwort gefunden?