Was tun, wenn die Ware nicht geliefert wird

Well-known member
hallo ihr admins.
habe mir mal die "marktplatzregeln" genau durchgelesen und mir ist doch etwas aufgefallen. ihr habt diese ja nett verfasst mit alle dem was "spam" usw. angeht, da bekommt jeder der nur mal antwortet, "dass es ihm zu teuer ist", eigentlich gleich eine "abmahnung", aber was ist mit solchen, die ihre sachen hier verkaufen das geld auch dafür erhalten und dann aber die sache nicht liefern?
das würde mich ja erlich mal interesieren, oder ist das jetzt hier auch eine "spam" vom mir?
habe das jetzt extra mal hier gepostet, weil ich denke das es jeden interesieren könnte, der hier was verkaufen bzw. kaufen möchte und ich bitte auch um eine antwort, danke.:confused:
 
Na was denkst du denn was ebay macht wenn so etwas geschieht?
Genau, so gut wie gar nichts, da bleibt nur der Weg die Sache auf privatem Wege zu regeln!
Ebenso würde ein Mitglied welches beim Verkauf öfter negativ von sich reden macht aus dem Forum fliegen, so geschieht das immer und überall.

Wie wäre es wenn du einfach vor so einer Threaderöffnung einen Admin per PN anschreibst?
Bzw. gehe ich davon aus das sich noch Compiler oder bolef2k noch hierzu äußern werden...
 
aber mal erlich gesagt ist das doch echt *******.

Ich habe gehört , wenn hier jemand etwas kaufen will überweist er das Geld aufs Konto des Empfängers . Aber was wenn er diese nicht liefert? dann habe ich gehört kann man das "stornierte Geld " nicht mehr umbuchen wenn der empfänger es schon abgehoben hat .

Ansonsten stellt sich immer die Vertrauensfrage hier.


Ich schick dir das Gerät erst wenn du das geld überweist.
Wie kann ich dir vertrauen? usw........

Ich habe das echt schon öfters erlebt und mir gefällt es erlich gesagt nicht so sehr aber ich gebe hier niemanden die Schuld .
 
Es gibt ja auch per Nachnahme verschicken :) User die Mist bauen werden eh sofort gebannt, die User müssen solche Personen aber melden
 
Oh man, ist das nicht Kindergarten?
Was wäre wenn ich Vorkasse leiste und ein Shop nicht liefert, ja was mache ich dann???
Also Bitte, etwas Hirn einschalten...
 
aber mal erlich gesagt ist das doch echt *******.

Ich habe gehört , wenn hier jemand etwas kaufen will überweist er das Geld aufs Konto des Empfängers . Aber was wenn er diese nicht liefert? dann habe ich gehört kann man das "stornierte Geld " nicht mehr umbuchen wenn der empfänger es schon abgehoben hat .

Ansonsten stellt sich immer die Vertrauensfrage hier.


Ich schick dir das Gerät erst wenn du das geld überweist.
Wie kann ich dir vertrauen? usw........

Ich habe das echt schon öfters erlebt und mir gefällt es erlich gesagt nicht so sehr aber ich gebe hier niemanden die Schuld .

Man kann, sofern das Geld noch nicht beim Empfänger gebucht wurde, wieder zurückholen. Kostet allerdings 10-20€.​

Denke aber das wenn man direkt (also ohne eBay) hier was kauft, sollte man die Verkäufer einigermaßen kennen oder halt Nachnahme wählen denn die paar Euro machen den Braten ja auch nicht mehr fett.​

Hat man doch Vorkasse gewählt und der Verkäufer weigert sich zu liefern, würde ich ohne Umschweife zur Polizei gehn und eine Anzeige wegen Betrugs machen. Hat man die Polizei im Gepäck wird die Bank wohl keine Zicken machen und die Adresse rausrücken. Alternativ gibts ja noch die geloggte IP die, die Admins bestimmt gerne an die grünen Helfer rausgeben.​


Gerade gefunden

§ 263​

Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.​


Sollte man sich also zweimal überlegen ob man jemanden besche*sst ;)
 
doch es entsteht immer ein Kaufvertrag, sogar wenn du eine Currywurst bei XY kaufst gibt es einen fiktiven Kaufvertrag
 
Die Frage ist ob das überhaupt als betrug gelten würde, da kein kaufvertrag o.ä. vorliegt?!

Hm, gute Frage. Emailverkehr gilt ja bestimmt auch als Beweis. Und wenn einer was abstreitet gibt es immer noch den Header der Email. Wenn man Outlook hat kann man sich den anzeigen lassen über "Email öffnen > Ansicht > Optionen > Internetkopfzeilen". Da steht z.B. die IP, der Server über den die Email ging und Datum drin von Empfänger und Absender. Ich glaube dann gibts nix mehr abzustreiten weil das ist ja schon eindeutig.

eBay z.B. geht so gegen kommerzielle Spam-Mails vor:
 
Hmm ich denke mal jeder hat ein "mulmiges" Gefühl jemandem den er kaum kennt Geld zu überweisen in der Hoffnung nicht betrogen zu werde.

Aber ich habe hier noch seit ich hier bin (paar monate) noch keinen Thread gelesen indem so etwas vorgefallen ist.
Ansonsten ist es hald auch wie bei einem Shop, wenn jemand schon lange im Forum ist kannst du davon ausgehen das er dich nicht übers Ohr hauen wird da ihn viele virtuell kennen und er wohl gerne Zeit im Forum verbringt und sich keinen schlechten Ruf leisten möchte. Was aber im Umkehrschluss nicht heissen soll das jemand der sich erst kürzlich angemeldet hat ein Betrüger sein muss.
 
Mir ist das schon öfters passiert das ich Privat geld Überwiesen habe und nix bekommen habe da hilf meisten nur noch eins wenn es Privat nicht mehr zuregeln ist! der gang zu Polizei und meisten wenn der andere ne Anzeige bekommen hat bekommt man meist seine ware flott!

Den die wenigsten machen das gleich !

An besten immer Telefonnummer und Adresse geben lassen bei hohen beträgen!
Vor allem eine Festnetznummer geben lassen!

Mir ist aber auch schon passiert das ich nen fehler gemacht habe /oder das ich in Krankhaus lag! Man kann nicht immer gleich von Betrug ausgehen!

gruß

Andy
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja und ich bin wohl der nächste den es "erwischt" hat. Habe vor ungefähr 2 Wochen von Audiophilx eine 9600tx "gekauft". Habe die graka bezahlt und bis heute nix bekommen. Er meldet sich nicht und ich habe 15€ aus dem fenster geworfen. Mal gucken ob das Ebay Team iwas machen kann. Habe es nämlich über ebay gekauft.

Deswegen mein Tipp an alle: Gebt lieber ein paar Euros mehr für Nachname aus und seid auf der richtigen Seite.

mfg omawilly
 
ebay macht in der regel garnix! Du kannst nur Käuferschutzbeantragen! mehr leider nicht! und höchsten dann nur ne anzeige machen wegen Betrug!

Andy
 
Aus solchen Gründen lässt man sich Name, Anschrift und am besten noch Telefonnummer geben damit der Anwalt etwas zutun hat :)
 
Das immer so ne sache,am anfang haben viele auf Rechnung im Web bestellt und einfach nicht bezahlt.
Jetzt wollen die Firmen Vorkasse einige senden dan aber wieder keine Ware(schon selbst erlebt)
Oder man bestellt per Nachnahme und erhält nur irgend ein scheis der defekt ist.
Der Weg zur Polizei ist auch nur mit sehr viel Stress verbunden,manchmal kommt es dan auch zur Anklage,allerdings erhält man sein Geld meistens auch nach einer Verurteilung des Täters nicht zurück,er wird nur bestraft,manchmal Geldstrafe an den Staat.
Alles irgendwie fürn Arsc.
Treuhandservice,PayPal ist wenigstens zu 99% sicher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alsoich bin jetzt ne weile hier und habe auch schon das eine oder andere Übel in der kurzen Zeit schon erlebt!Aber ich denk der letzte schritt zu der Polizei oder Anwalt sollte wirklich der letzte weg sein!Wenn es probleme gibs sollte man sich mit den leuten sofort melden !Auch wenn nur 10€ ! Es gibs immer wieder welche die sich übernehmen mit den Verkaufen oder kaufen und am ende keene knete mehr haben zu verschicken oder zu überweisen!Na meiner erfahrung her würde ich hier einfach drauf achten das User eine gute Bekanntheit haben also hier viel unterwegs sind die sich mitbeteiligen! Jetzt gibs Gottsei dank auch ein Bewertung hier danach kann man sich auch richten!Andy
 
Zu dem was MasterOne sagte : Genau, ob man sein Geld wiederbekommt, steht in den Sternen. Es gibt da nämlich einen Pfändungsfreibetrag, der müsste imho so bei €989,99/Monat liegen.
D.h., wenn beim Täter kein monetäres oder sachliches Vermögen vorhanden ist und zudem das monatliche Einkommen unterhalb des Pfändungsfreibetrages liegt, dass schaut man in die Röhre, ob der Täter nun verurteilt ist oder nicht. Da lässt sich zwar der Anspruch durchsetzen, aber nicht eintreiben.
 
Aber das Gericht kann den Täter dazu Verurteilen das er eine Wiedergutmachung verdonnern. Oder sogar den geld schaden auf eine Bestimmte Zeit zu bezahlen hat!Andy
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Idee mit dem PayPal ist gar nicht mal schlecht.
Schonmal darüber nachgedacht das man das Shopsystem so ausbauen könnte, dass man alles mit PayPal zahlt? PayPal ist in max. zwei Minuten beim Verkäufer auf dem Konto.
 
Ja,allerdings kostet den Verkäufer PayPal extra,hinzu kommen glaub ich verpflichtungen gegenüber der Forenbetreiber und das ist mehr Arbeit.
 
Jäp das wer ne idee aber nen heiden arbeit!Vor allem kann man bei problemen bei paypal sofort eine Gutschrift beantragen und man bekommt sein Geld zurück!Andy
 
Aber das Gericht kann den Täter dazu Verurteilen das er eine Wiedergutmachung verdonnern. Oder sogar den geld schaden auf eine Bestimmte Zeit zu bezahlen hat!Andy

Und dann? Klar kann es das. Aber wenn beim Täter nichts zu holen ist (siehe oben), kann kein Gericht der Welt das Geld auch eintreiben.
Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
Es besteht noch die Möglichkeit der Erzwingungshaft, mit der ein Täter quasi Tagessätze absitzt, aber das bringt dir als Gläubiger genau Null.
 
nein falschwenn das Gericht dazu verdonnert es zubezahlen dann muß er es auch !Das hat nix mit Pfändungsfreibetrag zu tun! Den der Täter hat sich Strafbar gemacht und nicht ungewollt in eine Schuldenfalle zu kommen!Er hat den Schaden angerichtet und in den meisten Betrugfällen müssen Strafttäte eine Widergutmaschung leisten!Auch wenn einer Harz 4 Empfänger ist!Haft bringt für niemanden was ! Es ist keine geldstrafe die der täter bekommt !Es kosten Steuergelder und am ende freut sich der Täter !Andy
 
Hartz4 ist Grundsicherung zum Lebensunterhalt und damit grundsätzlich nicht pfändbar! Davon kann Niemandem etwas weggenommen werden.
Ebenso, wenn Jemand einen Offenbarungseid abgelegt hat. Es gibt keine Möglichkeiten für Gläubiger, an das Geld heranzukommen. Urteil hin, Urteil her.
Ich weiß das aus eigener Erfahrung als Berogener. Wenn der Täter nicht zahlen kann, weil er nichts hat, so braucht er solange nicht zahlen, wie er nachweisen kann, dass sein Einkommen unterhalt o.g. Limits ist.

Wenn du das Gegenteil belegen kannst, dann tu es bitte (mit §).
 

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