Eine Frage zu Verkehrsschilder

Super-Moderator
Nehmen wir mal an es ist eine gerade Strecke, ohne dass Abzweigungen kommen.
Erst wird auf 80 beschränkt, dann 200m weiter auf 70 beschränkt.

Wenn jetzt ein Schild kommt auf dem 70er Begrenzung aufgehoben wird, besteht dann die 80er Begrenzung noch oder nicht?

Also rein logisch müsste ja noch 80er Begrenzung bestehen, da nur 70 aufgehoben wird und nicht alle Beschränkungen. Aber ist Deutschland wirklich so logisch?

MfG Heimdall
 
mmh..ich weiß die antwort nicht genau, aber ich würde auch sagen das dann die 80 noch gelten, wenn wirklich nur die 70 aufgehoben werden.

aber ich fahr gleich eh zur fahrschule, da werde ich einfach ma nachfragen, die werdens wissen:D
 
Also ich DENKE, das wenn die 70 aufgehoben wird, das dann auch 100 erlaubt sind und nicht wieder 80. Sonst müsste ja bestimmt nach paar Metern wieder ein 80 Höchstgeschwindigkeitsschild kommen :eek:
 
Wo ist der Sinn des "70 aufgehoben" und dem "alles aufgehoben" Schild?
Da würde es ja dann keine Unterschiede geben.
 
abgesehen davon, dass ich die antwort auf deine frage nicht weiß, muss ich noch sagen, dass ich sowas noch nie gesehen hab....

ich hab schon 2 führerscheine und fahr seit meinem 16. lebensjahr.

meißt ist es nähmlich so, wenn erst eine beschränkung auf 80 kommt und danach eine auf 70, wir die 70er wieder aufgehoben indem wieder ein 80 schild kommt, oder es wird halt alles aufgehoben und man kann wieder 100 fahren.

desweiteren würde ich mal tippen, dass dann alles aufgehoben wird, also man wieder die vollen hundert fahren kann.
 
Ich hab auch schon lange meinen Führerschein, und ich habe das schon gesehen, sonst wäre ich da nie drauf gekommen. ;)
 
Mhh
70 Schlid aufgehoben= 100 erlaubt
Alles aufgehoben= 100 erlaubt + sonstige Verbote (z.B. Überholverbot,usw.)
aufgehoben


Aber lieber nochmal googlen :D
 
Wo ist der Sinn des "70 aufgehoben" und dem "alles aufgehoben" Schild?
Da würde es ja dann keine Unterschiede geben.
Der Unterschied liegt darin, dass ein "alles aufgehoben Schild" hebt nicht nur Geschwindigkeitsbegrenzungen, sondern z.B. auch Überholverbote auf.

In dem geschilderten Szenario wird die 80er-Begrenzung ja schon durch die 70er "überschrieben". Wenn jetzt 70 aufgehoben wird, gibt es keine Begrenzung mehr. Sonst müsste man sich als Fahrer ja auch noch die Schilder die vorher gültig waren merken - das kann man wirklich nicht verlangen. Zumal man es auch beliebig kompliziert gestalten könnte (100 - 80 - 60 - 60 aufgehoben ...)

Das ist nur mein persönliche Einschätzung - ich habe nicht in der StVO oder sonst wo nachgesehen.
 
jo ich hab nachgefragt un himak hat recht, das 80er schild wird quasi überschrieben, daraus folgt das nur noch das 70er schild gilt und wenn das aufgehoben wird ist halt wieder 100.;)
 

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