Nintendo: Gegner der Pressefreiheit?

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Von Zeit zu Zeit gelingt es Publishern oder Entwicklern, sich bei Gamern oder der Fachpresse unbeliebt zu machen. Ähnlich wie sich EA mit den teilweise rechtswidrigen Nutzungsbestimmungen zu Origin in die virtuellen Nesseln setzte, hat nun Nintendo zahlreichen Medienunternehmen einen Rahmenvertrag angeboten, der die gestalterische Freiheit von Journalisten stark einschränkt. Der Rahmenvertrag verbietet es, für einen Testbericht oder ein Review, eigene Screenshots oder Ingame-Aufnahmen zu machen. Auch die Verarbeitung von offiziell bereitgestelltem Material wird untersagt.

Weiterlesen: [Link entfernt]
 
Wenn auf dem offiziell bereitgestellten Material Schwachstellen eines Spiels oder einer neuen Hardware nicht zu sehen sind, dürfen diese ohne ausdrückliche Genehmigung durch Nintendo nicht dargestellt werden.

Wenn das wirklich stimmt, dann ja. Würde ja heißen sie wollen, dass nur Schwachstellen gezeigt werden xD.

[…] Das Unternehmen erklärt sich damit einverstanden, (a) die Materialien von Nintendo nur für die gemäß diesem Vertrag genehmigten Zwecke zu nutzen, (b) die Materialien von Nintendo nur am (gemäß dem jeweiligen Anhang vereinbarten) Geschäftsstandort auszuliefern, zu nutzen oder die Nutzung zu gestatten, (c) keine Materialien von Nintendo zu ändern oder abgeleitete Werke davon zu schaffen, es sei denn dies wird von Nintendo gestattet und erfolgt mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Nintendo , (d) keine Unterlizenz in Bezug auf und keine sonstigen Rechte an Materialien von Nintendo zu übertragen, zu verkaufen, zu vermieten, auszuleihen oder zu gewähren, (e) die Materialien von Nintendo nicht zu rekonstruieren, zu zerlegen oder zu dekompilieren oder zu versuchen, den Quellcode für die Materialien von Nintendo ausfindig zu machen oder nachzubilden, (f) keine Hinweise zu Urheberrechten, Marken oder sonstigen Eigentumsrechten auf den Materialien von Nintendo zu entfernen, zu verdecken oder zu ändern, (g) die Materialien von Nintendo oder Teile davon nicht zu fotografieren, mit Video aufzuzeichnen, zu zeichnen oder zu kopieren, soweit dies nicht ausdrücklich im jeweiligen Anhang gestattet wird, (h) nur autorisierten Personen Zugriff auf oder die Nutzung der Materialien von Nintendo zu gestatten und/oder (i) die Materialien von Nintendo nicht öffentlich auszustellen und keine öffentlichen Produktvorführungen mit ihnen vorzunehmen. “

Die Passage wirst du ja so auch bei jedem anderen Publishern finden...Evtl. nicht der Wortlaut, aber das ist ja nur der Kopierschutz?

“Das Unternehmen hat Nintendo für jeden Fall der Verletzung dieses Vertrags (einschließlich der Verletzung durch autorisierte Personen) eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 Euro zu zahlen. […]
Da sich im Voraus nicht absehen lässt, ob und welche Zugeständnisse Nintendo in den einzelnen Vertrags-Anhängen machen wird, dürfte dieser Vertrag für viele Medien untragbar sein und dafür sorgen, dass viele Medien keine Tests, Reviews oder Previews oder andere Artikel zu Nintendo-Spielen und Nintendo-Hardware veröffentlichen.

Auch Nintendo ist nicht die Justiz...Die können mal gar nichts von dir verlangen, bis das ein Richter bestätigt.

Abgesehen vom Abschnitt 2.3 ist das doch alles entweder nonsense oder nicht weiter schlimm bzw. normal?
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurze Richtigstellung:
Wenn man den Rahmenvertrag isoliert betrachtet kann in der Tat ein ungünstiger Eindruck entstehen. Nintendo hat mir aber zugesichert, dass sich in der Praxis nichts ändern soll. Für jedes einzelne Produkt wird es einzelne Anhänge geben, diese regeln dann so wie bisher auch, ab wann Screenshots und Videos - die wir dann selbstverständlich selbst herstellen dürfen - veröffentlicht werden dürfen. Damit sollte das Thema erledigt sein.

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