Privatpersonen haben das Recht, von der Google-Suche vergessen zu werden

Kommentare-Dealer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute darüber entschieden, dass Google dazu verpflichtet werden kann, Webseiten mit "sensiblen persönlichen Daten" von Privatpersonen zu löschen. Die Richter begründen ihr Urteil damit, dass sich ein solches Recht aus der EU-Datenschutzrichtlinie ableitet. Wie der EuGH mitteilt, ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verbreitung der Daten verantwortlich, sodass sich Betroffene durchaus mit der Bitte um Änderung bzw. Löschung der Ergebnisse an diesen wenden können.

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Richtig so! Auch wenn jemand was in seinem Leben verbockt hat gilt die "Verjährung" bzw. "rehabilitiert". Privatunternhemen haben kein Anrecht auf dauerhafte Aufbewahrung anderer Personeninfos.
DDR-Mentalitäten aus der Welt schaffen!
 
Die Regierung hat nur angst, das alle Informationen jeder bekommen kann - darum steht google eine Gefahr fuer die Regierung da und nicht fuer uns. Das wird nur noch schlimmer aber auch das wird uns nicht wirklich interessieren.

Nimms locker antarctic.
 
Ich bin absolut gegen solch ein Urteil. Wenn, dann muss man sich an die Webseite richten, die die Informationen zur Verfügung stellt - hat der Herr aus Spanien in diesem Fall getan - ist dieser Inhalt legitim im Netz, dann darf er auch von Google gefunden werden. Es ergibt absolut keinen Sinn, was dort gemacht wird. Hoffentlich lässt Google sich die Entscheidung nicht gefallen.
 

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