Samsung Spinpoint F3 dreht nicht an

New member
Hallo liebe PCMasters,

ich habe in den letzten Wochen meinen Rechner umgebaut. In dieser Zeit lag meine Festplatte in einem Silentmaxx Festplattenentkoppler auf meinem fensterbrett.
Nun ist sie wieder eingebaut, wird aber nicht erkannt. Ich habe sie mit unterschiedlichen Kabeln in 2 Rechnern getestet - Fehlanzeige.
Anscheinend dreht sie garnicht an.

Sie sit in der Zeit aber nicht runtergefallen o.Ä.

Gibt es Möglichkeiten, die Festplatte in Gang zu kriegen, eindeutig zu diagnostizieren und im Notfall sie umzutauschen?

LG
RMG
 
Wenn ein Fehler in der Stromversorgung (das Kabel vom Netzteil mit dem breiteren Stecker) eindeutig ausgeschlossen werden kann, hilft, außer einen sauteuren Datenrettungsdienst beauftragen, nichts mehr.

Diagnose: Totalverlust
Wenn der Motor nicht dreht, ist aller Datenrettung oder weiterer Diagnostik die Grundlage entzogen.
 
Sowohl Daten- als auch Stromkabel waren vorher an einem DVD-Laufwerk dran, was prompt erkannt wurde.

Ist es sinnvoll, die Festplatte zu reklamieren (1 Jahr alt) oder werden Reklamationen bei Festplatten eher grundsätzlich abgelehnt (wie häufig bei Prozessoren)?

LG
RMG
 
Versuch macht klug.
Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Mehr, als das es dem Händler gelingt, Dir unsachgemäßen Betrieb nachzuweisen, kann ja nicht passieren.
Das er das kann, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.
Er wird sich um seine Pflicht also kaum herummogeln können.

Ich habe bisher weder mit Festplatten noch mit Prozessoren Äger gehabt, weshalb ich mit Reklamationen, Einforderung der gesetzlichen Gewährleistung ist der richtige Begriff, überhaupt keine Erfahrungen habe.
 
Grade Samsung habe ich bei Festplattendefekten als sehr kulant erlebt. Wenn nicht grade massive mechanische Beschädigungena an der Festplatte zu erkennen sind, sollte die Platte problemlos umgetauscht werden. Ich habe bislang zweimal ne defekte Festplatte zu denen eingeschickt (jeweils direkt an Samsung, nicht an den Händler), beidesmal war binnen 2 Wochen eine neue Platte da. Man braucht noch nichtmal den Kaufbeleg beizulegen, solange das eingeprägte HErstellungsdatum nicht weiter als 3 Jahre in der Vergangeheit liegt.
 

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