iso von meinem Spiel erst. - legal?

New member
Guten Abend,

hab eine da eine Frage, die relativ schnell zu beantworten ist.

Mich würde interessieren ob ich mich auf legalem Boden befinde, wenn ich mir von einem Spiel welches auch mir gehört mit einem Programm wie Beispielsweise FormaFactory eine Iso Datei erstelle, welche ich auf meinem Computer oder auf einer Externen Festplatte speicher.

Gruß,
Christian
 
Wenn du den Kopierschutz nicht umgehen musst dann ist es legal ;) Sonst ist es eigentlich egal.
 
Also das hat mit Sicherheit einen Kopierschutz und ist illegal und wenn du es so siehst, eine ISO Datei ist ja eigentlich nur ein Speicherabbild vom Spiel, Film, etc. und wie man ja weiß ist Spiele kopieren oder Filme kopieren illegal also ist es illegal auch wenn du das Spiel legal erworben hast.
Ist deine Frage somit beantwortet? ;)
 
Nein eigentlich noch nicht, weil es ja andauernd heißt, dass es für den Eigengebrauch legal ist...

Ich brenne ja nicht die Cd und gebe sie weiter...
 
Hab mich schon desöfteren im Internet darüber schlau gemacht, also ich persönlich würde ich es nicht machen.
Es handelt sich ja trotzdem um eine Kopie des Spieles und das ist illegal.
 
man kann sicherheitskopien machen, allerdings wird es illegal, sobald man eine kopiergeschützt cd, dvd, bluray hat und den kopierschutz umgehen muss um eine kopie zu machen.

und da so gut wie alle dvd´s, bluray´s, pc spiele kopiergeschützt sind, ist dein vorhaben illegal
 
Wenn's dich beruhigt die Aussage eines Juristen diesbezüglich zu hören:

Es ist illegal (wg. der Umgehung des Kopierschutzes) !
Und da ich hier im Forum nicht in der Funktion eines Anwalts tätig bin, (und kostenlose Rechtsberatung ebenso vom Gesetzgeber nicht erwünscht ist) wird es von meiner Seite her auch keine weitern Aussagen darüber geben.
 
Nur mal so als Anmerkung, viele Games haben nen Key oder sind steamprotected oder wie sich das schimpft. Da ist nix mit Kopierschutz. Also ist es nicht alles illegal!
 
Die Bestimmungen des Gesetzgebers richten sich in den von dir genannten Fällen nach den §§ 69a-g UrhG.
Gemäß § 69d Abs. 2 UrhG ist bei Computerprogrammen lediglich die Erstellung einer Sicherungskopie möglich und zwar nur durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, also eine gültige Lizenz besitzt. Darüber hinaus muss die Anfertigung einer Sicherungskopie auch für die künftige Benutzung des Computerprogramms erforderlich sein.

Wann die Sicherungskopie für die künftige Benutzung nötig ist, ist im Einzelnen – insbesondere wenn das Programm auf Datenträgern wie z.B. einer CD oder einer DVD vertrieben wird – noch umstritten. Die herrschende Meinung ist der Ansicht, dass eine Sicherungskopie jedenfalls dann nicht erforderlich sein soll, wenn der Hersteller eine Sicherungskopie zur Verfügung stellt (vgl. Hoeren/Schumacher CR 2000, 137) oder wenn der Hersteller dem Nutzer das Recht einräumt, unbrauchbare Datenträger zeitlich beschränkt gegen neue Datenträger auszuwechseln.

Und genau das ist heute eigentlich immer der Fall. Sind deine Datenträger unbrauchbar, bekommst du Ersatz vom Vertrieb, oft sogar Verandkostenfrei !
 
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