Die Stämme Online

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Hey ,

ich bekomme meine Die stämme Ds-Lan nicht online !
Falls ihr es nicht kennt es geht um dieses Online Mittelalter spiel :

und davon habe ich eine Ds-lan datei :
Inhalt: 8.885 Dateien , 579 Ordner
Größe auf Datenträger:205 MB (215.511.040 Bytes)
Größe:185 MB (194.047.159 Bytes)

Damit ich nicht immer alleine spielen will , frage ich euch könnt ihr mir ein Tut machen wie ich das Game [ohne Hamachi] online bekomme !?

Falls ihr jetzt sagt es geht nicht etc..
guckt selbst dieser server läuft seit 1-2 jahren super erfolgreich :


Wozu ich den server haben will:
Ich spiele schon selber seit 8 jahren Ds und bin immoment auf der Welt 75 mit einem sehr netten stamm , und dort möchte ich jetzt Events einfügen , wo man was gewinnen kann und am tollsten wäre es ja wenn wir alle zusammen auf einen eigenen server spielen könnten .
Nicht nur das , denn mich reitzt das einfach sehr , den es ist doch toll seinen eigenen server zu haben , wo man dann immer neue spieler hat und immer neue coole runden startet !
Und die Ahnung von den einstellungen , den Dateinen vom Game damit komme ich klar , das einzigste was ich nicht kann Online stellen .

Ich hoffe es gibt hier einen der sich sehr gut mit scripten etc gut auskennt.
Würde eventuell bei viel mühe auch mit einer 10 euro Psc zahlen .

Lg
Julian
 
Online spielen ist nicht erlaubt, nur per LAN...

'Die Stämme Lan', kurz DSLan, unterliegt dem deutschen Urheberrecht. Es ist verboten diese auf fremden Seiten (also außerhalb von dslan.gfx-dose.de/twlan.org) ohne Genehmigung von einem DSLan-Administrator (Benutzer pl4n3, jumpa oder Chrissi) zum Download anzubieten.
§ 2 UrhG
§ 69a UrhG
§ 69a UrhG schrieb:
(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.

Es ist strengstens untersagt die DSLan online zu betreiben, oder an einer "online" DSLan Runde teilzunehmen. Es ist verboten, den DSLan-Code zu entschlüsseln (dekompilieren) oder zu verändern.
§ 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen
§ 23 UrhG schrieb:
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. [..]
§ 69e UrhG Dekompilierung
§ 69e UrhG schrieb:
2. die für die Herstellung der Interoperabilität notwendigen Informationen sind für die in Nummer 1 genannten Personen noch nicht ohne weiteres zugänglich gemacht;
Technische Doku
Online-Server: § 12 UrhG Veröffentlichungsrecht
§ 12 UrhG schrieb:
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
§ 69d Zustimmungsbedürftige Handlungen
§ 69d UrhG schrieb:
die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse.

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